Jugend
Die Jugendgruppe (ab 12 Jahre) trifft sich jeweils am Dienstag ab 17.00 Uhr zum Schießen mit Luftgewehr und Luftpistole. Neben dem Training für diverse Wettkämpfe wie das Hasselkling-Schießen kommt auch das Miteinander nicht zu kurz. Einmal im Jahr wird ein Ausflug unternommen, u.a. waren wir im Heidepark. Auch sonst wird einiges gemeinsam veranstaltet. Auf besonderen Wunsch wird für Jugendliche ab 15 Jahren auch KK-Training angeboten. Interessierte sind immer willkommen.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Waffengesetzes lauten wie folgt:
- § 36 - Abs.1 d.WaffG
Kindern unter zwölf Jahren darf das Schießen mit Schusswaffen in Schießstätten nicht gestattet werden. - § 36 - Abs.2 d.WaffG
Die verantwortlichen Aufsichtspersonen dürfen Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen mit Luftdruck-, Federdruck - und CO 2 - Waffen, Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen gestatten, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist.